Fachanwältin für Strafrecht
Strafverteidigung
Meinen Mandanten empfehle ich stets, als Beschuldigte in einem Strafverfahren zunächst von ihren Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.Eine Einlassung sollte, wenn überhaupt, immer erst nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt getätigt werden. Einer der grundlegenden Rechte eines Beschuldigten ist es, sich nicht zur Sache äußern zu müssen. Auch als Zeuge haben Sie das Recht, solche Angaben und Äußerungen zu verweigern, mit denen Sie sich selbst einer Straftat bezichtigen würden. Es hat in Deutschland jeder das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Meine Mandanten vertrete ich, abhängig von der jeweiligen Mandatierung, in allen Stufen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung, die Strafvollstreckung bis hin zu einem Wiederaufnahmeverfahren.
Opferbeistand / Nebenklage
Auch Opfer haben in Deutschland Rechte und es lohnt sich,
diese wahrzunehmen.
Ich unterstütze meine Mandanten, bei Bedarf, zum Schutz vor dem Täter
ein gerichtliches Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken
und dieses auch durchzusetzen.
Bei schweren Straftaten wie beispielsweise Sexualdelikten,
Körperverletzung, Mord und Totschlag sind Sie als Opfer bzw. bei
dessen Tod als Angehöriger nebenklageberechtigt mit weitreichenden Folgen.
Sie können sich als Opfer bereits im Ermittlungsverfahren eines
Rechtsanwalts bedienen. Ich helfe Ihnen dabei, ihre Rechte
wahrzunehmen und führe Sie durch die einzelnen Verfahrensabschnitte.
Die Kosten dafür werden zum Teil durch die Rechtsschutzversicherungen
getragen, zum Teil übernimmt der Staat die Kosten durch Beiordnung,
unabhängig von Ihrer finanziellen Situation, zum Teil kann, wenn Sie sich
keinen Anwalt leisten können, Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Nach Erhebung der Anklage können Sie als Opfer bzw. bei dessen Tod als
Angehöriger dann direkt als Nebenkläger auftreten. Auch hier werden die
Kosten zum Teil durch die Rechtsschutzversicherungen getragen, zum
Teil übernimmt der Staat die Kosten durch Beiordnung, unabhängig von
Ihrer finanziellen Situation, zum Teil kann, wenn Sie sich keinen Anwalt
leisten können, Prozesskostenhilfe gewährt werden. Als Nebenkläger
stehen Ihnen dann umfangreiche Rechte zu, die sich lohnen wahrgenommen
zu werden. So haben Sie als Nebenkläger beispielsweise
die Befugnis zur Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen, das
Fragerecht, das Recht zur Beanstandung von Anordnungen des
Vorsitzenden und von Fragen, das Beweisantragsrecht sowie das Recht
zur Abgabe von Erklärungen. Sie sind als Nebenkläger auch befugt,
Rechtsmittel einzulegen. In vielen Fällen gehen Nebenkläger gegen das
Urteil vor, da sie mit dem Urteil nicht zufrieden sind. Für meine Mandanten
ist es aber eine der größten Hilfen, wenn ich während ihrer Vernehmung
als Zeuge vor Gericht direkt neben ihnen sitzte und sie nicht allein
dasitzen, ausgeliefert den Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft
und der Verteidigung.
Zudem unterstütze ich meine Mandanten dabei, in der Hauptverhandlung
des Strafverfahrens auch gleich mit Schmerzensgeld geltend zu machen,
das sogenannte Adhäsionsverfahren. Dies hat den Vorteil, dass in der
Hauptverhandlung des Strafverfahrens auch gleich über die Verpflichtung
des Täters zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an Sie und dessen Höhe
mit entschieden wird und Ihnen dabei ein zweites, zivilrechtliches Verfahren
zur Erlangung von Schmerzensgeld erspart wird. Besonderes Merkmal
des Schmerzensdgeldes ist dabei, dass es bei dem Empfang von
Sozialleistungen nicht berücksichtigt werden darf. Falls Sie Empfänger
von Sozialleistungen sind, steht Ihnen das Schmerzensgeld somit auch
wirklich am Ende zur Verfügung.
Zeugenbeistand
Falls Sie als Zeuge bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht geladen sind,
begleite ich Sie und unterstütze Sie dabei, ihre Zeugnisverweigerungsrechte wahrzunehmen.