Fachanwältin für Strafrecht

Strafverteidigung

Meinen Mandanten empfehle ich stets, als Beschuldigte in einem Strafverfahren zunächst von ihren Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.Eine Einlassung sollte, wenn überhaupt, immer erst nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt getätigt werden. Einer der grundlegenden Rechte eines Beschuldigten ist es, sich nicht zur Sache äußern zu müssen. Auch als Zeuge haben Sie das Recht, solche Angaben und Äußerungen zu verweigern, mit denen Sie sich selbst einer Straftat bezichtigen würden. Es hat in Deutschland jeder das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Meine Mandanten vertrete ich, abhängig von der jeweiligen Mandatierung, in allen Stufen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung, die Strafvollstreckung bis hin zu einem Wiederaufnahmeverfahren.

Opferbeistand / Nebenklage

Auch Opfer haben in Deutschland Rechte und es lohnt sich, diese wahrzunehmen.

Ich unterstütze meine Mandanten, bei Bedarf, zum Schutz vor dem Täter ein gerichtliches Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken und dieses auch durchzusetzen.

Bei schweren Straftaten wie beispielsweise Sexualdelikten, Körperverletzung, Mord und Totschlag sind Sie als Opfer bzw. bei dessen Tod als Angehöriger nebenklageberechtigt mit weitreichenden Folgen. Sie können sich als Opfer bereits im Ermittlungsverfahren eines Rechtsanwalts bedienen. Ich helfe Ihnen dabei, ihre Rechte wahrzunehmen und führe Sie durch die einzelnen Verfahrensabschnitte. Die Kosten dafür werden zum Teil durch die Rechtsschutzversicherungen getragen, zum Teil übernimmt der Staat die Kosten durch Beiordnung, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation, zum Teil kann, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Nach Erhebung der Anklage können Sie als Opfer bzw. bei dessen Tod als Angehöriger dann direkt als Nebenkläger auftreten. Auch hier werden die Kosten zum Teil durch die Rechtsschutzversicherungen getragen, zum Teil übernimmt der Staat die Kosten durch Beiordnung, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation, zum Teil kann, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, Prozesskostenhilfe gewährt werden. Als Nebenkläger stehen Ihnen dann umfangreiche Rechte zu, die sich lohnen wahrgenommen zu werden. So haben Sie als Nebenkläger beispielsweise die Befugnis zur Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen, das Fragerecht, das Recht zur Beanstandung von Anordnungen des Vorsitzenden und von Fragen, das Beweisantragsrecht sowie das Recht zur Abgabe von Erklärungen. Sie sind als Nebenkläger auch befugt, Rechtsmittel einzulegen. In vielen Fällen gehen Nebenkläger gegen das Urteil vor, da sie mit dem Urteil nicht zufrieden sind. Für meine Mandanten ist es aber eine der größten Hilfen, wenn ich während ihrer Vernehmung als Zeuge vor Gericht direkt neben ihnen sitzte und sie nicht allein dasitzen, ausgeliefert den Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

Zudem unterstütze ich meine Mandanten dabei, in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens auch gleich mit Schmerzensgeld geltend zu machen, das sogenannte Adhäsionsverfahren. Dies hat den Vorteil, dass in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens auch gleich über die Verpflichtung des Täters zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an Sie und dessen Höhe mit entschieden wird und Ihnen dabei ein zweites, zivilrechtliches Verfahren zur Erlangung von Schmerzensgeld erspart wird. Besonderes Merkmal des Schmerzensdgeldes ist dabei, dass es bei dem Empfang von Sozialleistungen nicht berücksichtigt werden darf. Falls Sie Empfänger von Sozialleistungen sind, steht Ihnen das Schmerzensgeld somit auch wirklich am Ende zur Verfügung.

Zeugenbeistand

Falls Sie als Zeuge bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht geladen sind, begleite ich Sie und unterstütze Sie dabei, ihre Zeugnisverweigerungsrechte wahrzunehmen.